Wie die Gemeinde Lupfig informiert, hat der Gemeinderat eine Verkehrsbeschränkung im Industriequartier «Parkverbotszone, ausgenommen markierte Felder» verfügt.
Parkverbot
Parkverbote können nerven. - Keystone
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In Lupfig ist auf den Strassen des Industriequartiers, insbesondere im Bereich Hofschriberstrasse / Gass, abends und am Wochenende immer wieder zu beobachten, dass unberechtigt Lastwagen, Kurier- oder Privatfahrzeuge im Strassenraum parkiert werden. Die Situation ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Zugänglichkeit für Blaulichtorganisationen und Winterdienst) problematisch. Der Gemeinderat hat deshalb bereits im Frühjahr 2021 den Erlass eines Parkverbots in Erwägung gezogen und ist mit den ansässigen Industriebetrieben in Kontakt getreten.

Leider konnte keine Verbesserung der Situation festgestellt werden, sodass der Gemeinderat am 4. April 2022 folgende Verkehrsbeschränkung verfügt hat: «Parkverbotszone, ausgenommen markierte Felder» für: Hofschriberstrasse, Parzelle GB Lupfig Nr. 1182, Gass, Parzelle GB Lupfig Nr. 1168, Hübelacherstrasse, Parzelle GB Lupfig Nr. 362 und 714, Industriestrasse, Parzelle GB Lupfig Nr. 468, Zufahrt ohne Namen, Parzelle GB Lupfig Nr. 802, Im Chrüzester, Parzelle GB Lupfig Nr. 357.

Die Verkehrsbeschränkung wurde ordnungsgemäss im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert (Publikationsdatum: 25. April 2022). Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt, das heisst bis spätestens am 25. Mai 2022, beim Gemeinderat Lupfig einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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