Die Gemeinde möchte auf der Basis der revidierten Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 2 Abs. 4 BNO eine Sondernutzungsplanung über Reklameanlagen erlassen.
Gemeinde Oberrohrdorf
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Ziel ist eine koordinierte, transparente und ortsbildfördernde Handhabung von bewilligungspflichtigen Reklameanlagen. Der Sondernutzungsplan beschränkt sich auf das Siedlungsgebiet, da permanente Reklamen ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich unzulässig sind.

Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2020 einen entsprechenden Planungskredit über den Betrag von Fr. 33'400.– (zuzüglich Teuerung und Ungenauigkeitszuschlag) bewilligt. Nachdem dieser Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist, wurde der Auftrag dem Büro Belloli Raum- und Verkehsplanung GmbH, Brugg, erteilt.

Da es sich um einen Sondernutzungsplan handelt, sind ein Mitwirkungsverfahren und eine öffentliche Auflage notwendig.

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