Wie die Gemeinde Oberrohrdorf berichtet, haben die beteiligten Gemeinden beschlossen, das Forstrevier neu als «öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt» zu führen.
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Die Ortsbürgergemeinden Bellikon, Killwangen, Oberrohrdorf, Remetschwil und Spreitenbach haben per 1. Januar 2008 einen Vertrag über die Führung des Forstreviers Heitersberg abgeschlossen. Dieser Vertrag ersetzte den Vertrag aus dem Jahr 2003, als das Forstrevier mit den Gemeinden Bellikon und Remetschwil erweitert wurde.

Aufgrund von Hinweisen des Kantons hinsichtlich der Rechnungsführung muss die Organisationsform geändert werden. Die am Forstrevier beteiligten Gemeinden haben sich nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten dazu entschlossen, das Forstrevier neu als «öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt» zu führen. Dadurch kann die bewährte Organisationsstruktur weitgehend im bisherigen Rahmen weitergeführt werden.

Von «Forstrevier Heitersberg» zu «Forstbetrieb Heitersberg»

Als öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt wird der Forstbetrieb aber selbstständiger und erhält Rechte, welche bisher offiziell bei den Ortsbürgergemeinden lagen. Der Wald verbleibt jedoch im Eigentum der einzelnen Ortsbürgergemeinden. Als Zeichen für die neue Organisation ist zudem eine Namensänderung von «Forstrevier Heitersberg» zu «Forstbetrieb Heitersberg» vorgesehen.

Dazu haben die Gemeinden eine sogenannte «Anstaltsordnung» ausgearbeitet. Eine «öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt» ist vergleichbar mit einer «Gemeinnützigen Aktiengesellschaft», untersteht jedoch dem öffentlichen Recht und nicht den Bestimmungen des Obligationenrechts.

Die Umsetzung ist ab 1. Januar 2023 vorgesehen

Die Umwandlung beziehungsweise die Neugründung einer solchen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt benötigt die Zustimmung durch die Gemeindeversammlungen. Der Gemeinderat Oberrohrdorf wird das Geschäft der Ortsbürgergemeindeversammlung am 21. Juni 2022 unterbreiten. Die Umsetzung ist ab 1. Januar 2023 vorgesehen.

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