Mülligen legt Umbau Bushaltestelle Rösslimatte öffentlich auf
Wie die Gemeinde Mülligen mitteilt, liegt die Planauflage «Umbau Bushaltestelle Rösslimatte» seit 11. September 2023 noch bis 10. Oktober 2023 öffentlich auf.

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, seit 11. September 2023 und noch bis 10. Oktober 2023, in der Gemeindeverwaltung Mülligen öffentlich auf.
Sie sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch online abrufbar.
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung in Aarau, einzureichen.
Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Entscheid über das Bauprojekt als Enteignungstitel
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind.
Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.
Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG).
Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).