Wie die Gemeinde Lupfig angibt, wurde ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder im Ortsteil Scherz verfügt.
Scherz ist ein Ortsteil von Lupfig, hier die Dorfeinfahrt.
Scherz ist ein Ortsteil von Lupfig, hier die Dorfeinfahrt. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SGV; SR 741,01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741,21) hat der Gemeinderat Lupfig ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahhräder (Signal Nummer 2,14) mit dem Zusatz «Durchgang verboten, Zubringerdienst gestattet» für die Parzelle GB Lupfig Nummer 2009 im Ortsteil Scherz verfügt.

Die Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau erfolgte am 23. Februar 2023.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung konnten innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde eingereicht werden.

Die Einsprachefrist ist am 27. März 2023 unbenutzt abgelaufen und die Verkehrsbeschränkung ist in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen.

Beschilderung des Fahrverbots wird zeitnah vorgenommen

Das Bauamt Lupfig wird die Beschilderung des Fahrverbots zeitnah vornehmen.

Für ergänzende Auskünfte steht die Gemeindekanzlei Lupfig sehr gerne zur Verfügung.

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