Wie die Gemeinde Villnachern angibt, werden aufgrund von Einsprachen die Beschränkungen in der Unterdorfstrasse und am Burgenrain bis 7. August 2023 befristet.
Das Gemeindehaus Villnachern an der Oberdorfstrasse.
Das Gemeindehaus Villnachern an der Oberdorfstrasse. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Gegen die temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung in der Unterdorfstrasse und am Burgenrain wurden neun Einsprachen fristgerecht eingereicht, weil die temporäre Beschränkung zeitlich und örtlich nicht präzis begrenzt worden sei.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2023 diese Einsprachen gutgeheissen und den folgenden neuen Beschluss gefasst.

Die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung in der Unterdorfstrasse (vollständig) und am Burgenrain (vollständig) wird bis am 7. August 2023 befristet.

Begründung zur Befristung

Die Befristung bis längstens am 7. August 2023 wird damit begründet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Einwohnergemeindeversammlung Villnachern am 21. Juni 2023 über einen Projektierungskredit zur Einführung einer Tempo-30-Zone im gesamten Gemeindegebiet (mit allfälligen Ausnahmen) beschlossen haben wird und dass dieser Entscheid anschliessend dem Referendum untersteht.

Mit der Bezeichnung der gesamten Unterdorfstrasse und des ganzen Burgenrains erachtet der Gemeinderat die örtliche Bestimmtheit als genügend präzis.

Die Einsprechenden wurden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt und können nun gegen diesen Entscheid erneut Einsprache erheben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Villnachern