Mülligen

Betreibungsregister: Gemeinde hält gesetzliche Zeiträume ein

Gemeinde Mülligen
Gemeinde Mülligen

Brugg,

Die Gemeinde Mülligen hält die gesetzlich festgelegten Zeiträume zur Löschung von Einträgen im Betreibungsregister ein. Dies zwecks Transparenz und Fairness.

Müllingen
Blick auf die Gemeinde Mülligen. (Archivbild) - maipo.cz

Wie die Gemeinde Mülligen schreibt, wurden vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen für ausstehende Beträge bei der Gemeinde getroffen.

Sollten dennoch Zahlungen ausbleiben, geht die Gemeindebehörde nach mehrfachen erfolglosen Mahnungen konsequent gegen die ausstehenden Steuer- oder Gebührenforderungen vor.

Die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung im Betreibungsregister hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Vermehrte Gesuche um vorzeitige Löschung

In den letzten Jahren hat die Gemeindeverwaltung vermehrt Gesuche um vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister erhalten.

Solche Anträge, die darauf abzielen, eine rechtmässige Betreibung vorzeitig zu löschen, werden in der Regel abgewiesen, selbst wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen wurde.

Der Gesetzgeber hat bewusst festgelegt, dass Betreibungen für einen bestimmten Zeitraum im Register verbleiben sollen.

Öffentliches Register ist auch Informationsquelle für Dritte

Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hat jede Person das Recht, über sich selbst oder, sofern ein glaubhaftes Interesse vorliegt, über eine andere Person Einsicht in das Betreibungsregister zu nehmen oder Auszüge davon zu erhalten.

Dieses öffentliche Register dient als Informationsquelle für Dritte zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrags.

Transparenz und Fairness

Die vorzeitige Löschung von abgeschlossenen Betreibungen würde ein ungenaues Bild vermitteln und letztlich den Sinn und Zweck des Betreibungsregisters untergraben.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die gesetzlich festgelegten Zeiträume für die Eintragung von Betreibungen im Interesse der Transparenz und Fairness beibehalten werden.

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