

Auenstein: Die Teilnutzungsplanung «Abbaugebiete» ist gültig

Die in Auenstein an der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Februar 2020 genehmigte Teilnutzungsplanung «Abbaugebiete» ist in Rechtskraft erwachsen.
Gegen den Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung wurden beim Aargauer Regierungsrat drei Planbeschwerden eingereicht. Auf deren zwei ist der Regierungsrat nicht eingetreten, eine wurde an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
Im Dezember 2021 wurde diese Beschwerde zurückgezogen. Damit ist die vom Regierungsrat am 31. März 2021 beschlossene Änderung der Teilnutzungsplanung «Abbaugebiete» in Rechtskraft erwachsen.
3 Einwendungen zum Abbaugesuch 5
Das Abbaugesuch 5 lag öffentlich auf und die Einwenderverhandlungen wurden vom Gemeinderat geführt. Im Rahmen des Entscheides über das Abbaugesuch hat der Gemeinderat auch über drei Einwendungen zu entscheiden.