Wie die Gemeinde Auenstein berichtet, können Vereine Gesuche zur Benützung der Turnhalle bis spätestens 30. Mai 2022 einreichen.
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Turnhalle (Symbolbild). - unsplash.com
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Die Turnhallenbenützung während der ordentlichen Unterrichtszeiten der Schule Auenstein ist bewilligungspflichtig durch die Schulleitung. Grundsätzlich gilt, dass bei Turnhallenbelegungen während des ordentlichen Schulbetriebes generell die Schule Vorrang in der Benützung hat. Gerne versucht man auch, auf die Bedürfnisse der Auensteiner Vereine einzugehen, die die Turnhalle tagsüber nutzen möchten.

Die jeweiligen Vereine und Institutionen werden gebeten, ihre Benützungsgesuche bis spätestens 30. Mai 2022 dem Schulsekretariat einzureichen. Die Benützungsbewilligungen werden nach Abschluss der Stundenplanarbeiten eröffnet und sind befristet für ein Jahr.

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