Gemeinde Binn erinnert an die Tourismusförderungstaxe 2023
Wie die Gemeinde Binn meldet, sollen Betriebe in der Gemeinde das Deklarationsformular für die Tourismusförderungstaxe 2023 bis zum 31. März 2023 einreichen.

Alle Betriebe in der Gemeinde Binn erhalten das Formular zur Deklaration der Tourismusförderungstaxe.
Die Veranlagung erfolgt jeweils aufgrund der Angaben des Vorjahres (vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022). Es sind alle Angestellten inklusive Betriebsinhaber zu deklarieren.
Das Formular ist bis am 31. März 2022 an die Gemeinde Binn zurückzusenden. Andernfalls ist der Gemeinderat ermächtigt, eine Einschätzung nach Ermessen vorzunehmen.
Die Tourismusförderungstaxe wird vom Tourismusverein Landschaftspark Binntal in Rechnung gestellt.