Wie die Gemeinde Unterlunkhofen berichtet, werden die Kehrichtgebühren ab 1. April 2024 angepasst und um 18 Prozent erhöht.
Blick auf die Gemeinde Unterlunkhofen im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Unterlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Artikel 34 des Abfallreglements vom 1. April 1994 müssen die ordentlichen Hauskehrichtabfuhren durch Sack-, Sperrgut- und Containergebühren finanziert werden.

Die Grundgebühren müssen die Aufwendungen für die Spezialabfuhren sowie den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen decken.

Gebührenanpassungen liegen laut Artikel 36 Abfallreglement in der Kompetenz des Gemeinderates.

Die Preise für Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen.

Gebührenerhöhung um 18 Prozent

Wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres weniger als 95 Prozent beträgt, zu erhöhen und zu senken, wenn die Kostendeckung über 105 Prozent beträgt.

Die Kostendeckung 2023 beim Graugut betrug 82,221 Prozent. Gemäss Reglement hat dies eine Gebührenerhöhung um 18 Prozent zur Folge.

Die Kostendeckung für die Spezialabfuhren und Sammelstellen betrug im Jahr 2023 83,824 Prozent.

Die Haushalt- und Gewerbepauschalen werden deshalb per 1. April 2024 auch um 18 Prozent erhöht.

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