Eggenwil

Solarstrom vom Schulhaus: Gemeinde prüft Energiegemeinschaft

Die Schulhaus-Solaranlage produzierte 2025 mehr Strom. Wegen sinkender Einspeisevergütung prüft Eggenwil nun Massnahmen zur Erhöhung des Eigenverbrauchs.

solaranlage
Eine Solaranlage. (Symbolbild) - keystone

Die Ende Juli 2023 in Betrieb genommene vollflächige Indach-Solarstromanlage auf der Südseite des sanierten Schulhausdachs umfasst 84 Module auf einer Fläche von 150 Quadratmeter und erbringt eine Leistung von 27,3 Kilowatt-Peak (kWp), berichtet die Gemeinde Eggenwil.

Gemäss den vorliegenden Daten produzierte die PV-Anlage 2025 insgesamt 30'045 (Vorjahr: 27'150) Kilowattstunden (kWh). Davon wurden 10'947 (10'041) kWh für den Betrieb der Schul- und Mehrzweckanlage selbst verbraucht und 19'098 (17'109) kWh an überschüssiger Energie ins Netz der AEW Energie AG rückgespiesen (per Anfang 2025 wurde die Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG verkauft).

Der Strombezug von der Elektrizitätsversorgung belief sich auf 13'509 (14'362) kWh. Der Totalverbrauch von Schulhaus und angebautem Kindergarten samt Mehrzweckhalle mit Mittagstischbetrieb im 2015 erweiterten Foyer lag folglich bei 24 456 (2024: 24'403, 2023: 26'493) kWh.

Rückliefertarife für Solarstrom stark gesunken

Für die im vergangenen Jahr aus der PV-Anlage ins Netz der AEW Energie AG rückgespiesenen 19'098 kWh erzielte die Gemeinde aufgrund der massgebenden Preiskomponenten der AEW (Arbeit Zonen 1 und 2 sowie Herkunftsnachweise) einen Ertrag von 1700 Franken, was einem durchschnittlichen Erlös von neun Rappen pro kWh entsprach. Im Vorjahr 2024 wurde die Rücklieferung von 17'109 kWh noch mit 3080 Franken respektive 18 Rappen pro kWh entschädigt.

Einhergehend mit den massiv gestiegenen Strompreisen aufgrund der zuvor in dieser Grössenordnung nie dagewesenen Grosshandelspreise erreichte im Jahr 2024 die Rückliefervergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie gemäss damaligem Tarif RL-24 der Elektra Eggenwil mit 18 Rappen exklusive Mehrwertsteuer pro kWh den Höchststand (2023: 12,5 Rappen/kWh, 2022: 6,5 Rappen/kWh, 2021: 6 Rappen/kWh).

Mantelerlass verändert Rahmenbedingungen

Im Juni 2024 stimmte die Schweizer Bevölkerung dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit grossem Mehr zu. Die gestaffelte Umsetzung des sogenannten Mantelerlasses begann Anfang 2025 und soll in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Die neuen Bestimmungen stellen nicht nur die Energieversorgungsunternehmen vor zusätzliche Herausforderungen, sondern haben auch Konsequenzen für Besitzerinnen und Besitzer einer PV-Anlage.

Der Mantelerlass war ein wichtiger Schritt, um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen. Das Regelwerk garantiert aufgrund der dezentralen Stromproduktion eine sichere und nachhaltige Stromversorgung in der Schweiz.

Solarstrom: Eigenverbrauch statt Rendite

Auf der anderen Seite aber bedeutete die Annahme des neuen Energiegesetzes durch das Volk auch das Ende von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekte: Wer selbst Strom produziert, bekommt überall in der Schweiz markant weniger Geld für die Rückspeisung überschüssiger Energie ins Netz, als dies noch 2024 der Fall war, weil der Preis nun an den Marktpreis gekoppelt ist.

Um trotzdem Investitionssicherheit zu garantieren, legte der Bundesrat bei Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp einen schweizweit gültigen Mindestpreis von 6 Rappen pro kWh für den Strom fest, der ans Energieunternehmen verkauft wird.

Aus den genannten Gründen und in Anbetracht der Stromproduktionsdaten 2024 und 2025 der Solaranlage auf dem Schulhausdach wird die Gemeindebehörde im Hinblick auf den Budgetprozess 2027 weiterhin Massnahmen prüfen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig Leistungsspitzen im Verbrauch zu minimieren. Genauer evaluiert soll auch der Aufbau und Betrieb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

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