Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli mitteilt, wurde der Blumenschmuck beim Gemeinschaftsgrab erneuert. Das Deponieren von Figuren oder Kerzen ist nicht erlaubt.
Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Werkhof hat vor Kurzem das Blumenarrangement am Gemeinschaftsgrab erneuert, um eine ansprechende Umgebung zu schaffen.

Blumen in Gefässen oder in Töpfen dürfen dort vorübergehend aufgestellt werden. Das Deponieren von Figuren oder Kerzen beim Gemeinschaftsgrab ist nicht erlaubt.

Der Werkhof pflegt den Friedhof regelmässig und entfernt jeweils die Blumen und den Grabschmuck.

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