Wie die Gemeinde Künten meldet, ist kein Grabschmuck bei der Urnenwand vorgesehen, und Grabdekorationen dürfen maximal drei Monate am Boden platziert werden.
Ortseinfahrt Künten an der Küntenstrasse.
Ortseinfahrt Künten an der Küntenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ab August 2024 gilt folgende neue Reglung für den Grabschmuck bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab. Grabschmuck ist bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab nicht vorgesehen.

Grabdekoratio- nen wie Kränze, Bilder, Blumenschalen und Schnittblumen dürfen während längstens drei Monate am Boden vor der Urnenwand oder beim Gemeinschaftsgrab platziert werden.

Nach Ablauf dieser drei Monate ist der Grabschmuck von den Angehörigen zu entfernen, ansonsten wird er durch die Gemeinde Künten entsorgt.

Informationen für Angehörige

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck bei der Urnenwand und dem Gemeinschafts- grab bis spätestens zum Mittwoch, 31. Juli 2024 mitzunehmen.

Der restliche Grabschmuck wird im Anschluss von der Gemeinde Künten fachgerecht entsorgt.

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