Wie die Gemeinde Jonen meldet, liegt der Vorprüfungsbericht zur «Wildtierkorridor-Siedlungstrenngürtel» vom 27. Oktober bis 27. November 2023 öffentlich auf.
Gemeindeverwaltung in Jonen (AG).
Gemeindeverwaltung in Jonen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der rechtskräftige Gestaltungsplan «Wildtierkorridor – Siedlungstrenngürtel» vom 13. Dezember 2004 bezweckt die Freihaltung und die Aufwertung eines Teilbereichs der Wanderachse zwischen dem Reusstal und dem Gebiet Albis-Sihlwald-Höhronen-Rothenthurm.

Im Rahmen der Mitwirkung zur laufenden Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Jonen ging eine Eingabe zu Strukturelementen im Bereich des Wildtierkorridors/Siedlungstrenngürtels ein.

Die Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen zeigt, dass bestehende Hecken falsch platziert sind.

Massnahmen zur ökologischen Gestaltung und Ersatzpflanzung

Zudem ist eine Lösung für die Ersatzpflanzung der fünf alternden Birnenbäume erforderlich.

Eine Verschiebung der Hecke und die Neupflanzung der Bäume wären ein Bewirtschaftungsvorteil.

In einem Teilbereich des Gestaltungsplanperimeters sollen deshalb bestimmte ökologische Flächen und Objekte anders angeordnet werden.

Ziele und Begründung der Teiländerung des Gestaltungsplans

Mit der vorliegenden Teiländerung des Gestaltungsplans werden diese Änderungen entsprechend umgesetzt, damit die Bewirtschaftung der Parzellen optimiert werden kann und gleichzeitig die Qualität der Vernetzung innerhalb des Wildtierkorridors dadurch nicht vermindert wird.

Ausserdem werden die Sondernutzungsvorschriften präzisiert und auf bestimmte Objekte ergänzt.

Zukünftig sollen geringfügige Abweichungen von den Festlegungen im Gestaltungsplan unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden können, ohne den Gestaltungsplan vorgängig anpassen zu müssen.

Öffentliche Einsichtnahme und Mitwirkungsverfahren

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss Artikel 24 Absatz eins des BauGesetzes öffentlich aufgelegt.

Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 27. Oktober 2023, bis und mit Montag, 27. November 2023, bei den Zentralen Diensten auf und können während der Bürozeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Einreichung von Hinweisen und Einwendungen

Ebenfalls können sie ab dem 27. Oktober 2023 auf der Webseite der Gemeinde Jonen eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.

Enteignungsrechtliche Grundlage gemäss Baugesetz

Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach Artikel vier Absatz drei und vier des Baugesetzes.

Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung der Teiländerung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.

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