In Niederwil wird die Hundetaxe 2023 fällig
Wie die Gemeinde Niederwil bekannt gibt, werden im Mai die Rechnungen für die Entrichtung der Hundesteuer 2023 verschickt. Alle Änderungen sind zu melden.

Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Einwohnerdienste anzumelden.
Dabei ist eine Kopie des Heimtierausweises (ausgestellt vom Tierarzt) oder des Hundeausweises (ausgestellt durch Amicus) einzureichen.
Den Haltern wird circa Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2023/2024 im Betrag von 120 Franken zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2023 bis 30. April 2024).
Es sind sämtliche Änderungen zu melden
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2023 der Abteilung Einwohnerdienste, telefonisch oder per E-Mail zu melden.
Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.