Berikon

Gemeinderat Berikon hat den Gestaltungsplan genehmigt

Wie die Gemeinde Berikon mitteilt, hat der Gemeinderat am 8. August 2022 den Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» genehmigt.

Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat am 8. August 2022 den Beschluss gefasst, den Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» in Übereinstimmung mit der zweiten öffentlichen Auflage zu genehmigen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Dienstag, 16. August 2022) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Beschwerden müssen den Anforderungen entsprechen

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Dorfgarten Riedacher» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.

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