Wie die Gemeinde Oberlunkhofen meldet, verrechnet die Elektra Genossenschaft ab 2024 für jeden Anschluss eine Grundgebühr in Höhe von fünf Franken pro Monat.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nach den turbulenten Entwicklungen im Jahr 2022 bleibt die Lage auf den Energiemärkten weiterhin angespannt und sehr volatil.

Seit den Höchstständen im Herbst 2022 sind die Energiepreise zwar wieder gesunken, notieren aber immer noch deutlich über den früheren Werten.

Das hat Auswirkungen auf das nächste Jahr. Die Versorger mussten trotz der sehr hohen Preise Strom für 2024 und die Folgejahre einkaufen.

Der Energieteil macht indes nur etwa die Hälfte des Strompreises aus.

Kosten für Notfallmassnahmen belasten die Tarife in 2024

Der andere Teil besteht aus Zuschlägen und Abgaben. Hier fällt die Winterreserve ins Gewicht, die der Bundesrat angesichts der drohenden Strommangellage verordnet hat.

Die Kosten für diese Notfallmassnahmen fliessen 2024 erstmals in die Tarife ein.

Steigen werden auch die vom Netzbetreiber Swissgrid verrechneten Systemdienstleitungen. Durch erneuerbare Energien verursachte Schwankungen im Stromnetz müssen ausgeglichen werden.

Entsprechende Reserven bei einem Strommangel oder aber ein zusätzlicher Verbrauch bei einem Stromüberschuss müssen vorgehalten werden.

Grundgebühr in Höhe von fünf Franken pro Monat für jeden Anschluss

Investitionen in ein stabiles Stromnetz beeinflussen darüber hinaus die Kosten für die Netznutzung.

Das gilt sowohl für die Elektra Genossenschaft Oberlunkhofen als auch für die vorgelagerten Netzbetreiber.

Bedingt durch die sich verändernde Topografie des Verteilnetzes, dem Zubau von Photovoltaikanlagen und anderen Kostenfaktoren, führt die Elektra Genossenschaft Oberlunkhofen zur Deckung der Netznutzungskosten in 2024 eine Grundgebühr in Höhe von fünf Franken für jeden Anschluss pro Monat ein.

Bisher wurde die Netznutzung ausschliesslich basierend auf dem Stromverbrauch verrechnet.

Die Kosten für die Infrastruktur werden auf die Strombezüger umgelegt

Mit der fortschreitenden Installation von PV-Anlagen versorgen sich die Kunden in den Sommermonaten selbst und zahlen somit keine Netznutzung.

Auf der anderen Seite muss das Netz aber für die Wintermonate weiterhin leistungsfähig sein und im Sommer sogar überschüssige Energie aus den PV-Anlagen abtransportieren.

Die Kosten für diese Infrastruktur werden somit über alle Strombezüger (mit oder ohne Eigenproduktion) gleich verrechnet.

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