Die Bevölkerung von Eggenwil wird aufgefordert, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher bis Ende April 2022 zurückzuschneiden.
Gyrenstrasse, Eggenwil
Gyrenstrasse, Eggenwil - Gemeinde Eggenwil
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen in der Gemeinde Eggenwil werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4,50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen.

Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind, öffentliches Fuss- und oder Fahrwegrecht. Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter zu betragen.

Bis April 2022 muss das Zurückschneiden erfolgen

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein.

Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April 2022 zu erfolgen.

Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

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