Eggenwil

    Die Aufnahmepflichtquote wird von Eggenwil weiterhin erfüllt

    Wie die Gemeinde Eggenwil berichtet, beherbergt sie bei einer Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer.

    Die Niederwilerstrasse im Dorfzentrum von Eggenwil im Reusstal des Kanton Aargau.
    Die Niederwilerstrasse im Dorfzentrum von Eggenwil im Reusstal des Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

    Im Jahr 2023 wurden schweizweit insgesamt 30'223 Asylgesuche sowie 22'796 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2024 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen.

    Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2024 von 25'000 (plus/minus 5000) Anträgen auf Schutzstatus S und von 30'000 Asylgesuchen aus.

    Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Kriegs in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.

    Auf den Kanton Aargau entfallen 2024 voraussichtlich 3500 Zuweisungen

    Das SEM hat dem Kanton Aargau im Jahr 2023 insgesamt 3221 Personen zugewiesen (1416 aus dem regulären Asylbereich sowie 1805 mit Schutzstatus S).

    Aufgrund der aktuellen Szenarien des SEM rechnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) für das Jahr 2024 mit rund 3500 Zuweisungen von Personen aus dem regulären Asylbereich sowie Personen mit Status S.

    Dementsprechend wird die Unterbringungssituation auch im Jahr 2024 für die Gemeinden und den Kanton herausfordernd bleiben.

    Verpflichtung der Gemeinden

    Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben.

    Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

    Gemeinden, welche die fortwährend der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen.

    Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit von 30 Tagen stellt der KSD den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.

    Eggenwil erfüllt die gesetzliche Aufnahmepflichtquote

    Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf.

    Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen (Stichdatum 1. Januar 2024) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus.

    Zurzeit sind keine schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine (Ausweis S) mehr privat untergebracht.

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