Wie die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg mitteilt, ist vom 1. April bis 31. Oktober 2024 das Betreten von Wiesen und Äckern verboten.
Der Brunnen im Zentrum von Rudolfstetten.
Der Brunnen im Zentrum von Rudolfstetten. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Vom Frühling bis Herbst, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten.

Fussgänger werden gebeten und angehalten, «Abkürzungen» über Felder und Wiesen zu unterlassen.

Auch das freie Laufenlassen von Hunden, Schafen oder das Reiten über offenes Feld und somit auf fremdem Eigentum ist untersagt.

Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

Gemäss kantonalem Jagdgesetz und der zugehörigen Verordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Es wird wiederum auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht, da diese einigen Hundehalter nicht mehr oder ungenügend bekannt ist.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HerbstRudolfstetten-Friedlisberg