Wie die Gemeinde Berikon schreibt, werden alle Eigentümer entlang der Kantonsstrassen gebeten, die Bäume und Sträucher bis zum 31. Dezember 2023 zu beschneiden.
Oberwilerstrasse in Berikon im Kanton Aargau.
Oberwilerstrasse in Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an Kantonsstrassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 31. Dezember 2023 zurückzuschneiden.

Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer ausführen lassen.

Zudem kann gemäss Artikel 160 bis 162 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen Strafanzeige erstattet werden.

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