Bellikon genehmigt Verpflichtungskredit für die Sanierung
Wie die Gemeinde Bellikon mitteilt, wurde am 21. November 2023 ein Verpflichtungskredit für die Sanierung der Werkleitungen an der Mutschellenstrasse genehmigt.

Gestützt auf Paragraf 26 Absatz zwei des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2023 veröffentlicht.
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 wurde genehmigt.
Die Gemeinde hat den Austritt aus dem Gemeindeverband Jugend-, Familien- und Seniorenberatung, Soziale Dienste Region Baden beschlossen.
Ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 107’600 Franken inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Nebenkosten für die Projektierung Sanierung Werkleitungen K411 Mutschellenstrasse wurde genehmigt.
Budget 2024 wurde genehmigt
Die Teilrevision Bestattungs- und Friedhofsreglement wurde genehmigt.
Danach folgte die Orientierung über den Finanzplan 2024 bis2027. Das Budget 2024 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 89 Prozent wurde genehmigt.
Fakultatives Referendum
Die Beschlüsse Nummer eins bis vier und Nummer sechs unterstehen dem fakultativen Referendum.
Das Referendum kann von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation im amtlichen Publikationsorgan ergriffen werden.
Über das Traktandum Nummer fünf wurde ausschliesslich orientiert. Dieses untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
Unterschriftslisten können unentgeltlich bezogen werden
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse können für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei Bellikon Unterschriftslisten unentgeltlich bezogen werden.
Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Ablauf der Referendumsfrist ist am 29. Dezember 2023.
Das zahlreiche Erscheinen von 83 Stimmbürgern war für den Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung sehr erfreulich.
An dieser Stelle wird für die aktive Teilnahme am politischen Geschehen bedankt.