Wie die Gemeinde Arni AG schreibt, ist das Betreten von Wiesen und Äckern mit Hunden während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober 2024 verboten.
Blick auf die Gemeinde Arni im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Arni im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

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Arni (AG)