Wie die Gemeinde Arni AG berichtet, besteht vom 1. April bis 31. Oktober 2023 zum Schutz der Vegetation ein Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern.
Blick auf Arnisäge in der Gemeinde Arni (BE).
Blick auf Arnisäge in der Gemeinde Arni (BE). - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

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Arni (AG)