Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, wird die Benutzungsgebühr des Abwasserreglements ab dem 1. April 2024 von 2,40 Franken auf 2,85 Franken angepasst.
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Oberlunkhofen im Kanton Aargau: Gemeindeverwaltung. - Nau.ch / Simone Imhof
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Sämtliche Kosten der Erfolgsrechnung der Abwasserbeseitigung sind zu 100 Prozent über Gebühren zu decken.

Wird der angestrebte Deckungsgrad auf die Dauer um mehr als zehn Prozent über- oder unterschritten, passt der Gemeinderat die Gebühren in Schritten von maximal 10 bis 20 Prozent an.

Der Deckungsgrad von 100 Prozent wird gemäss dem Rechnungsergebniss der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung um 23,1 Prozent unterschritten.

Erhöhung von 18,75 Prozent

Zudem stehen grössere Investitionen im Bereich des Abwasserverbandes in den nächsten Jahren an.

Aufgrund dessen hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren der Abwasserbeseitigung gestützt auf § 50 Absatz 2 des Abwasserreglements anzupassen.

Die Benützungsgebühr gemäss § 52 des Abwasserreglements wird deshalb auf den 1. April 2024 von 2,40 Franken auf neu 2,85 Franken exklusive Mehrwertsteuer angepasst.

Dies entspricht einer Erhöhung um 18,75 Prozent.

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