Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, müssen Fahrzeuglenker vor Antritt der Fahrt ihre Scheiben vollständig vom Eis befreien.
Neubau Gemeindehaus Oberwil
Neubau Gemeindehaus Oberwil. - Gemeinde Oberwil
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Es ist wieder Winterzeit. Vor allem frühmorgens liegen die Temperaturen im Minusbereich.

Bei Fahrzeugen, welche im Freien über Nacht abgestellt waren, haben sich die Scheiben beschlagen beziehungsweise sind vereist.

Auch wenn die Zeit am Morgen drängt, die Scheiben müssen vollständig vom Eis befreit werden.

Die Gemeindepolizei Oberwil macht darauf aufmerksam, dass das Fahrzeug vor Antritt der Fahrt von jeglichem Schnee und Eis befreit werden muss.

Missachtung wird bei der Staatsanwaltschaft verzeigt

Die Front- und die vorderen beiden Seitenscheiben müssen vollständig eisfrei sein.

Die Rückscheibe darf beschlagen sein, sofern die Seitenspiegel den Blick nach hinten ermöglichen.

Fahrzeuglenker, welche die Scheiben vor Antritt der Fahrt nicht reinigen, werden an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verzeigt.

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