Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, müssen Anträge für Unterstützungsleistungen aus dem Gemeindebudget 2025 bis spätestens 31. Mai 2024 eingereicht werden.
Neubau Gemeindehaus Oberwil
Neubau Gemeindehaus Oberwil. - Gemeinde Oberwil
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Die Gemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mittels materieller und immaterieller Förderung zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen (nachfolgend «Organisationen») sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich.

Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen.

Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.

Frist zur Einreichung ist zu beachten

Die Gemeinde erinnert die kommunalen Organisationen deshalb daran, dass sie einen Antrag um jährliche Unterstützungsleistungen aus dem ordentlichen Gemeindebudget 2025 für wiederkehrende Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis spätestens 31. Mai 2024 schriftlich und begründet zusammen mit dem aktuellen Vereinsbudget und der letzten Jahresrechnung an die Gemeindeverwaltung Oberwil einreichen können.

Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Die Beiträge sind zweckgebunden

Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme in das ordentliche Budget und über die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche.

Die Beiträge sind zweckgebunden. Das bedeutet, die Organisationen werden auf den Wegfall des Automatismus bei der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen.

Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen kein Präjudiz für künftige Ansprüche dar, und die Gesuche müssen folglich jährlich neu eingereicht werden.

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