Binningen setzt Vergütungszins und Verzugszins für 2024 fest

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Wie die Gemeinde Binningen berichtet, hat der Gemeinderat für das Jahr 2024 den Vergütungszins und den Verzugszins bei den Steuerbeträgen festgesetzt.

Schloss Binningen, heute im Besitz der Gemeinde Binningen. Im Schloss befinden sich ein Restaurant und ein Hotel.
Schloss Binningen, heute im Besitz der Gemeinde Binningen. Im Schloss befinden sich ein Restaurant und ein Hotel. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat setzt für das Jahr 2024 bei den Steuerbeträgen den Vergütungszins auf 1,5 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent) und den Verzugszins auf fünf Prozent fest.

Laut Steuerreglement ist die Bevölkerung verpflichtet, die Steuern des laufenden Jahres bis zum 30. September 2024 zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Bezahlung kann man vom vorteilhaften Vergütungszins profitieren, wenn man die Zahlung einmalig oder regelmässig vor dem 30. September 2024 einbezahlt.

Für die Vorauszahlung soll man den bei der Vorausrechnung angehängten Einzahlungsschein benützen. Weitere Auskünfte erhält man direkt bei der Gemeindekasse.

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