

Binningen ist für den Winterdienst bereit

Für den Winterdienst auf den Trottoirs entlang den Gemeinde- und Kantonsstrassen sind die Grundeigentümer beziehungsweise die Anwohner verantwortlich.
Sie sind verpflichtet, die Trottoirs vor den Liegenschaften von Schnee und Glatteis zu befreien (siehe Polizeireglement der Gemeinde § 12). Dies gilt auch für unbewohnte Liegenschaften.
Werden die Trottoirs nicht vom Schnee geräumt oder ungenügend gesplittet, haftet der Grundeigentümer für den dadurch verursachten Schaden. Dieselbe Haftung liegt vor, wenn durch überragende Äste oder Schnee auf den Bäumen ein Schaden verursacht wird.
Alle Grundeigentümer werden deshalb aufgefordert, herausragende Äste so zurückzuschneiden, dass sie öffentliche Anlagen wie z. B. Beleuchtungskörper und Strassenschilder nicht verdecken.
Winterdienst in Binningen – was muss berücksichtigt werden
Einerseits trägt die Gemeinde der Unfallgefahr auf vereisten Strassen Rechnung, andererseits salzt sie aus Gründen des Umweltschutzes nur so viel wie unbedingt nötig. Folgende Richtlinien gelten in der Gemeinde Binningen.
Schneeräumung auf Strassen: Bei Schneefall werden ebene Strassen gepflügt und wenn nötig leicht gesalzen. In steilen Strassen und in Stoppsäcken wird mehr Salz eingesetzt. Bei Eisbildung werden alle öffentlichen Strassen und Wege gesalzen.
Begehbare Trottoirs: Die Trottoirs müssen bei Schneefall und Glatteisbildung durch die Anwohner so geräumt werden, dass sie begehbar sind.
Das Wichtigste für einen unfallfreien Winter ist aber, dass Anwohner sich im Auto oder zu Fuss den Witterungsverhältnissen anpassen.
Splitten statt salzen
Aufgrund der bekannten Umweltbelastung salzt das Personal des Werkhofes auch in diesem Winter nur dort, wo dies für die Verkehrssicherheit notwendig ist.
Die Hausbesitzer sowie die Hauswarte, sollen dosiert Salz einsetzen. Nebst der möglichst frühzeitigen Schneeräumung gibt es die Möglichkeit zu splitten.
Zu diesem Zweck können Anwohner im Werkhof Binningen (oder an anderen Splitt-Depots in den Quartieren, siehe Kasten) gratis Splitt beziehen. Dafür bitte ein Gefäss mitbringen.
Die Gemeinde bittet alle Hausbesitzer sowie Hauswarte, sich rechtzeitig mit Splitt einzudecken, um die Rutschgefahr auf den Trottoirs zu vermeiden.
Meinungen