Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Wildermethmatte»
Der Gemeinderat hat die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte» zu Handen des Stadtrates verabschiedet.

Der Gemeinderat hat die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte» zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Diese umfasst eine Neuorganisation der bebaubaren Bereiche und der Freiräume rund um die Wildermethmatte.
Der Bereich «Wildermethmatte» verfügt über Potenzial zur Umgestaltung. Einerseits soll die Wildermethmatte als solches auf der gesamten Fläche gestärkt werden, um ihre Funktion als offener Park im Herzen der Stadt wahrnehmen zu können.
Andererseits soll durch eine neue Anordnung der umliegenden bebaubaren Bereiche bei einer gleichzeitigen Steigerung der allgemeinen Qualität der zukünftigen Bauten und Infrastrukturen eine punktuelle Verdichtung erreicht werden. Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung legt die baurechtlichen Vorgaben der künftigen Entwicklung des Sektors fest, ohne jedoch die bestehende Planung (Grundordnung aus dem Jahr 1999) grundlegend in Frage zu stellen.
Der Stadtrat wird im Dezember 2019 über die Vorlage bestimmen, die Volksabstimmung ist für Februar 2020 vorgesehen.