Wie die Stadt Biel mitteilt, werden die thematischen Eckwerte einer künftigen Zusammenarbeit mit der Stadt Odessa festgelegt.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat hat beschlossen, mit der Hafenstadt Odessa eine Städtepartnerschaft anzustreben, um ein Zeichen der gelebten Solidarität und der Verbundenheit mit dem ukrainischen Volk zu setzen.

Die Stadt Biel als zweisprachige und multikulturelle Stadt verfügt über eine ausgezeichnete und anerkannte Expertise, um im Hinblick auf den Wiederaufbau der Ukraine entsprechendes Wissen und Erfahrungen zu vermitteln.

Bei der angedachten Städtepartnerschaft geht es mit anderen Worten nicht um Finanzhilfen; solche wären auf lokaler Ebene auch nicht das adäquate Instrument, sondern müssen auf nationaler beziehungsweise internationaler Ebene gesprochen werden.

Aspekte des Erfahrungsaustausches

Bei einer Städtepartnerschaft stehen vielmehr Aspekte des Erfahrungsaustausches und der praktischen Wissensvermittlung im Vordergrund, um diese im Hinblick auf den Wiederaufbau gewinnbringend einfliessen zu lassen.

Gerade Biel kann im Rahmen einer Städtepartnerschaft starke Impulse setzen (Stichworte wie Innovation, Nachhaltigkeit und Präzisionsindustrie).

Doch auch die Zweisprachigkeit (Odessa hat eine bedeutende russische Minderheit) und das friedliche Zusammenleben verschiedener Sprachen und Kulturen kann an dieser Stelle hervorgehoben werden.

Thematische Eckwerte einer künftigen Zusammenarbeit

Die Präsidialdirektion ist nun beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft in Kiew, welche eine Städtepartnerschaft Biels mit Odessa als sinnvoll erachtet, die thematischen Eckwerte einer künftigen Zusammenarbeit mit der Stadt festzulegen.

Der Gemeinderat wird auf dieser Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt die Städtepartnerschaft formell besiegeln; angesichts der unsicheren Entwicklungen und des Krieges dürfte dies nicht vor Ende Januar 2024 erfolgen.

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