Safenwil informiert zur Abholung der Tageskarten
Wie die Gemeinde Safenwil berichtet, können die reservierte Tageskarten ab Dezember 2021 jeweils erst Mitte November 2021 abgeholt werden.

Die Tageskarten sind unpersönlich und frei übertragbar. Sie berechtigen zur unbeschränkten Fahrt in der zweiten Klasse auf dem ganzen Streckennetz der SBB, mit Schiff, Postauto und in den meisten Schweizer Städten und Agglomerationen mit Tram und Bus.
Viele Berg- und Privatbahnen können mit Vergünstigung benützt werden. Die Bestimmungen der verschiedenen Linienanbieter sind zu beachten. Reisende brauchen dazu nicht im Besitz des Halbtax-Abos zu sein. Die Tageskarte Gemeinde kann mit dem Generalabonnement verglichen werden, allerdings ist sie nur am Geltungstag benutzbar.
Last-Minute-Angebot
Noch nicht verkaufte Tageskarten können am Tag ihrer Gültigkeit als Last-Minute-Angebot für einen reduzierten Betrag von 20 Franken pro Stück bezogen werden. Die Tageskarten sind ab 8 Uhr bei der Abteilung Einwohnerdienste erhältlich. Eine Vorreservierung ist ausgeschlossen.
Am Freitag können zusätzlich bis 11.45 Uhr freie Tageskarten für am darauffolgenden Samstag oder Sonntag am Schalter bezogen werden. Es erfolgt kein Versand und eine Vorreservation ist ausgeschlossen.
Bezugsberechtigung und Abholung
Die SBB-Tageskarten können auf der Homepage, telefonisch oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste reserviert werden.
Die Billette müssen in den darauf folgenden drei Arbeitstagen bei den Einwohnerdiensten abgeholt werden (bis Schalterschluss). Provisorische Reservationen sind nicht möglich.
Nicht abgeholte Tageskarten werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 Franken in Rechnung gestellt. Ein Umtausch oder die Rückgabe der gekauften Tageskarten Gemeinde ist nicht möglich.
Die Tageskarte muss nach der Reise nicht zurückgebracht werden. Sie verfällt automatisch am Ende des Reisetages. Bitte die speziellen Öffnungszeiten beachten, welche jeweils auf der Homepage unter News zu finden sind.
Mit der Bestellung der Tageskarte anerkennt der Benützer die vorstehenden Bedingungen und Weisungen als verbindlich.