Wie die Stadt Biel berichtet, sind zwei geringfügige Anpassungen der Überbauungsordnung für das «Haus für Gesundheit und Prävention» notwendig.
Kongresshaus Biel
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Stadt Biel hat die Liegenschaft an der Aarbergstrasse im Jahr 2023 im Baurecht an die Kimball AG abgegeben, welche dort ein Kompetenzzentrum für Gesundheit und Prävention realisieren will.

Bedingung für die Neuüberbauung war ein qualitätssicherndes Verfahren in Form eines Studienauftrags im Einladungsverfahren nach SIA 143.

Dieses wurde im selben Jahr und mit Einbezug der Stadt Biel durchgeführt.

Gemäss dem Schlussbericht zum Studienauftrag wurde mit dem Projekt «LUMIÈRE» von :mlzd aus Biel «… ein vorteilhaftes Gesamtkonzept mit überzeugendem Lösungsvorschlag für den Neubau «Maison de la santé et de la prévention» gefunden, der sowohl passende Antworten auf den städtebaulichen Kontext gibt, als auch die komplexen betrieblichen Anforderungen erfüllt und den hohen Ansprüchen der Veranstalterin an Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb gerecht wird».

Zwei geringfügige Anpassungen notwendig

Im Januar 2024 wurde das Baugesuch eingereicht. Um die Realisierung des von der Jury empfohlenen Projektes zu ermöglichen, sind zwei geringfügige Anpassungen der dort geltenden Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nummer zwei» vom 25. September 2013 notwendig.

Die Teiländerung betrifft zusätzliche unterbaute Flächen in der Einstellhalle sowie Flächen für Verbindungsgänge, Fluchtrouten und dergleichen.

Mit diesen Anpassungen verbleiben grossflächige, wasserdurchlässige, respektive nicht unterbaute Bereiche südlich und nördlich des Gebäudes und damit bleibt die vorgesehene Pflanzung von tief wurzelnden Bäumen möglich.

Sem Vorschlag zur Teiländerung wird zugestimmt

Die zweite Anpassung betrifft die Dachaufbauten, welche wieder an die Vorgabe des Baureglements für die Regelbauzone angepasst werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zur Teiländerung zu. Die Teiländerung wird, sobald die Baueingabe vorliegt, öffentlich aufgelegt.

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