Kein Urnengang: Bieler Gemeinderat kauft Liegenschaft mit Notrecht

Beim Erwerb der Liegenschaft Mattenstrasse 90 in Biel wird es keinen Urnengang geben. Der Gemeinderat hat sich auf das Notrecht berufen.

Mattenstrasse 90
Die Liegenschaft Mattenstrasse 90 wurde vom Bieler Gemeinderat mithilfe des Notrechts erworben. - Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bieler Gemeinderat wird die Liegenschaft Mattenstrasse 90 ohne Urnengang kaufen.
  • Aufgrund der Corona-Krise beruft er sich auf das Notrecht.

Der Bieler Gemeinderat greift zum Notrecht, damit die Stadt eine Liegenschaft ohne Zustimmung des Volks kaufen kann. Die Liegenschaft Mattenstrasse 90 werde dringend zur Sicherstellung des Schulraumbedarfs benötigt, schreibt der Gemeinderat zur Begründung.

Er bewilligte in eigener und abschliessender Kompetenz eine Ausgabe von 8,535 Millionen Franken. Der Beschluss wurde laut Mitteilung vom Mittwoch notwendig, weil die Frist zur Ausübung des Kaufrechts Ende Mai abläuft.

Bevölkerung hätte im Mai abstimmen sollen

Die Stimmberechtigten hätten am 17. Mai über das Geschäft entscheiden sollen. Doch der Bieler Gemeinderat sagte den Urnengang am Mittwoch ab. Bereits letzte Woche hatte der Bundesrat wegen der Coronavirus-Pandemie den eidgenössischen Urnengang gestrichen.

Im Fall des Liegenschaftskaufs gebe es dringenden Handlungsbedarf, macht der Gemeinderat deutlich. Aufgrund der demografischen Entwicklung benötige die Stadt Biel zusätzlichen Schulraum. Hinzu komme, dass das Schulhaus Platanes bald total saniert oder ersetzt werden müsse.

Dadurch werde ein wichtiger Anteil an vorhandenem Schulraum vorübergehend wegfallen. Während der Bauphase könne die Liegenschaft an der Mattenstrasse zur Unterbringung der Schulkinder vom Schulhaus Platanes genutzt werden.

Parlament hielt keine Sitzung ab

Das Geschäft hätte letzte Woche vom Stadtrat zuhanden der Volksabstimmung behandelt werden sollen. Das Parlament führt aber zurzeit wegen der Coronakrise keine Sitzungen durch.

Der Gemeinderat ist aktuell die einzige beschlussfähige städtische Behörde und das oberste Führungsorgan in ausserordentlichen Lagen. Die Notrechtsmassnahme habe er in Absprache mit dem Büro des Stadtrates beschlossen, schreibt der Gemeinderat.

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