Wie die Stadt Biel informiert, müssen Eigentümer ihre per 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen bis zum 6. Juni 2023 melden.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen zu melden.

Meldeschluss is am 6. Juni 2023.

Die Stadt Biel ruft ausserdem den Eigentümern von Liegenschaften und Grundstücken auf dem Stadtgebiet in Erinnerung, dass sie ihre leer stehenden Objekte melden müssen, sobald der Leerstand bekannt wird, wenn dieser den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entspricht.

Konkret handelt es sich dabei um seit über drei Monaten leer stehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über sechs Monaten leer stehende Wohnungen.

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