Pieterlen

Entwicklungsmöglichkeiten im Ortskern Pieterlen

Nau.ch Lokal
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Biel/Bienne,

Wie die Gemeinde Pieterlen informiert, erarbeitet der Gemeinderat einen «Entwicklungsplan Alte Landstrasse».

Pieterlen
Pieterlen. - google street view

Das Gebiet rund um den historischen Ortskern bildet einen wichtigen Teil der Identität von Pieterlen.

Zur Wahrung der ortsbaulichen Qualität will die Gemeinde einen «Entwicklungsplan» erstellen.

Bis zur Ausarbeitung eines solchen Entwicklungsplans wurde für dieses Gebiet eine zweijährige Planungszone erlassen und die betroffenen Grundeigentümer direkt informiert.

Der historische Ortskern ist ein einmaliges Kulturgut

Der historische Ortskern von Pieterlen, am Fusse des Kirchhügels, gebildet aus den Strassenzügen «Alte Landstrasse», «Klösterlirain» und der «Hauptstrasse/Bielstrasse» ist ein am Jurasüdfuss einmaliges Kulturgut.

Der ehemalige Gasthof Pfauen, das Gefängnis, der Sitz des Meiers von Biel / Landvogts von Erguel – die Strassenzüge sind gesäumt von geschichtsträchtigen Bauten.

Der historische Ortskern ist als Baugruppe B im kantonalen Bauinventar verzeichnet, was den kulturellen Wert der darin enthaltenen Bausubstanz unterstreicht.

Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege

Im Inneren des historischen Ortskerns befinden sich einige unbebaute Baulandparzellen.

Die baurechtliche Situation fordert für Bauvorhaben in diesem Gebiet ein Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege.

Für diese Konsultation hat bislang eine solide Beurteilungsgrundlage gefehlt.

«Entwicklungsplan Alte Landstrasse»

Die Bauvorhaben konnten nicht beurteilt — und in der Folge nicht bewilligt werden.

Damit künftig Klarheit über die Entwicklungsmöglichkeiten im Ortskern herrscht, erarbeitet die Gemeinde einen «Entwicklungsplan Alte Landstrasse».

Der Gemeinderat hat entschieden, die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts unter Beizug eines Planungsbüros und den betroffenen Grundeigentümern / Bauherrschaften weiterzuverfolgen.

Hierfür spricht er ein Kredit von 90'000 Franken, wovon sich der Kanton zur Hälfte beteiligen wird. Ebenfalls sollen sich die privaten Bauherrschaften an den Kosten beteiligen.

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