Biel schafft Basis für gesunden Finanzhaushalt

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Biel/Bienne,

Wie die Gemeinde Biel mitteilt, hat der Gemeinderat das Haushaltsstabilisierungsprogramm «Substance 2030» verabschiedet.

Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im November 2021 hat der Gemeinderat das Projekt «Substance 2030» lanciert mit dem Ziel, den städtischen Finanzhaushalt bis ins Jahr 2026 um rund 25 Millionen Franken jährlich wiederkehrend zu verbessern. Nach intensiver Arbeit der Verwaltung und des Gemeinderats wurde nun entschieden, mit welchen Massnahmen das Projektziel erreicht werden soll.

Das Gesamtpaket setzt sich aus einer massvollen Erhöhung der Steueranlage, einer Reduktion des städtischen Leistungsangebots, einer Anpassung der Anstellungsbedingungen des städtischen Personals und einem priorisierten Investitionsportfolio zusammen.

Das Budget wird dadurch 2023 um 16,3 Millionen, 2024 um 21,1 Millionen, 2025 um 25,1 Millionen und 2026 um 26,7 Millionen Franken (Beträge jeweils gerundet) entlastet. Das Ziel von «Substance 2030» wurde somit dahingehend erreicht, dass potenzielle Mehrkosten beispielsweise durch steigende Zinsen, die Teuerung oder bei gesetzlichen Aufgaben aufgefangen werden können.

Anpassung Leistungsangebot

Bei der Überprüfung des Leistungsangebots wurde bewusst von linearen Kürzungen abgesehen. Vielmehr musste jede Abteilung darlegen, welche Leistungen in welcher Qualität noch erbracht werden könnten, wenn markant weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen würden.

Der Gemeinderat hat aus einer Vielzahl möglicher Massnahmen rund 160 Massnahmen beschlossen, welche er nun sukzessive umsetzen wird. Für das Jahr 2023 ergibt sich eine Entlastung von rund 4,6 Millionen, für 2024 von rund 8,6 Millionen, für 2025 von rund 12,4 Millionen und für 2026 von rund 13,6 Millionen Franken.

Die Mehrheit der Massnahmen führt zu einer Reduktion des Aufwands. Bei einem Teil der Massnahmen wird durch eine Erhöhung der Preise der Kostendeckungsgrad von städtischen Leistungen erhöht. Trotz zum Teil einschneidender Massnahmen für Direktbetroffene ist es gelungen, markante Qualitätseinbussen für die Gesamtbevölkerung zu vermeiden.

Anstellungsbedingungen

Im Rahmen von «Substance 2030» überprüfte der Gemeinderat die Anstellungsbedingungen des städtischen Personals und beschloss punktuelle Anpassungen. So ist geplant, im Jahr 2023 Stufenanstiege und Beförderungen einmalig auszusetzen. Im Gegenzug wird den Mitarbeitenden im Hinblick auf die erwartete Teuerung eine Erhöhung von 100 Franken pro Monat, gerechnet für eine 100-Prozent-Stelle, gewährt.

Dies trägt insbesondere dazu bei, die Kaufkraft der tieferen Einkommen zu sichern. Weitere Massnahmen sind, die Rückstellung für Zeitsaldi zu reduzieren und bei Langzeitabwesenheiten die Kürzung des Gehalts um 10 Prozent neu nach sechs Monaten vorzunehmen.

Durch die Anpassungen der Anstellungsbedingungen werden bis 2026 wiederkehrende Einsparungen von rund 1,4 Millionen Franken erzielt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Stadt Biel trotz der beschlossenen Anpassungen nach wie vor eine attraktive Arbeitgeberin ist.

Festsetzung Investitionsplafonds

Der Gemeinderat hat das jährliche Investitionsvolumen von 40 Millionen Franken für die Jahre 2023 bis 2026 auf durchschnittlich 30 Millionen Franken (brutto) reduziert. Damit wird eine durchschnittliche Einsparung von 1,6 Millionen Franken erzielt, welche sich jährlich kumuliert.

Dieses Ziel kann nur mit einer konsequenten Priorisierung der Investitionen und falls notwendig durch den Verzicht auf Vorhaben erreicht werden. Der Gemeinderat hat die Investitionsplanung für das Jahr 2023 bereits festgelegt und bearbeitet aktuell die weiteren Investitionsplanjahre.

Anpassung der Steueranlage

Der Gemeinderat beantragt, die Steueranlage der natürlichen und juristischen Personen um 1,5 Steuerzehntel zu erhöhen und auf 1,78 festzusetzen. Beispielhaft ergibt dies bei einem steuerbaren Einkommen von 50´000 Franken ohne Vermögen eine Mehrbelastung von rund 20 Franken pro Monat, bei einem steuerbaren Einkommen von 200´000 Franken und einem Vermögen von zwei Millionen Franken eine Erhöhung von rund 140 Franken pro Monat (jeweils Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien).

Bei den juristischen Personen mit einem Gewinn von 100´000 Franken und einem Kapital von zwei Millionen Franken beträgt die Differenz knapp 500 Franken pro Jahr, bei einem Gewinn von einer Million Franken und einem Kapital von 50 Millionen Franken rund 6000 Franken pro Jahr.

Der Gemeinderat erachtet diese Anpassung als vertretbar. Ohne eine Erhöhung der Steueranlage müsste das Leistungsangebot weiter gekürzt oder Leistungsbeziehenden höhere Kosten verrechnet werden. Dies würde einzelne Anspruchsgruppen übermässig betreffen.

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