Wie die Gemeinde Biel mitteilt, liegt die Planungszone für das Gebiet «Mett-Zentrum Süd» bei der Abteilung Stadtplanung bis zum 27. Juli 2022 öffentlich auf.
Der Zentralplatz in Biel.
Der Zentralplatz in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat der Stadt Biel hat gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Artikel 62 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet «Mett-Zentrum Süd» mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Das als «Mett-Zentrum Süd» bezeichnete Gebiet wird definiert durch den von Mühlestrasse, Mettstrasse, Orpundstrasse und der S-Bahn-Station Mett umfassten Stadtraum. Es bildet somit den südlichen Teil des Quartierzentrums von Mett.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der baurechtlichen Vorgaben bezweckt. Das Gebiet weist ein hohes städtebauliches Potenzial auf. Mittels einer Gesamtplanung kann die Anordnung sowohl der bebaubaren Bereiche als auch der Freiräume besser gestaltet und eine haushälterischere Bodennutzung erreicht werden.

Die Hauptziele für die Entwicklung des Gebiets sind die Stärkung des Zentrums und die verbesserte Zugänglichkeit zum Bahnhof Biel Mett, respektive dessen bessere Anbindung an das Quartier (Erreichbarkeit für Fuss- und Veloverkehr, Umsteigebeziehung zum Busverkehr).

Private Bautätigkeit während zwei Jahren untersagt

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 28. Juni bis 27. Juli 2022, bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum in der Zentralstrasse 49 im fünften Stock des Kontrollgebäudes öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen können bis spätestens 27. Juli 2022 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, schriftlich eingereicht werden.

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