Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Biberstein veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Hundekontrolle
Nachwievor sind die Gemeinden im Kanton Aargau für die Hun-dekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig.
Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund (ab dem dritten Lebensmonat) bei der Wohngemeinde und in der Hundedatenbank AMICUS zu melden. Die Meldepflicht umfasst auch andere Mutationen (Adressänderungen, Halterwechsel, Tod des Hundes).
Mit der rechtzeitigen An- oder Abmeldung eines Hundes helfen die Hundehaltenden der Gemeinde den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten.
Neuanmeldungen können während den Schalteröffnungszeiten oder schriftlich unter Beilage des Heimtierausweises bei der Gemeindeverwaltung erledigt werden. Ersthundehalter können erst nach erfolgter Registrierung der Personalien durch die Gemeinde im AMICUS den Hund in der Datenbank via Tierarzt anmelden.
Seit anfangs Januar 2017 gibt es keine schweizweit obliga-torischen Hundekurse mehr. Für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) besteht im Kanton Aargau eine Kurs- und Prüfungspflicht. Für Personen, die erstmals einen Hund halten, wird der freiwillige Besuch eines Kurses sehr empfohlen.
Die Hundesteuer beträgt unverändert Fr. 120.00. Die Rech-nung wird anfangs Mai 2019 verschickt. Für Hunde, welche zwischen dem 1. November und dem 30. April taxpflichtig werden, ist die Hälfte der Taxe zu entrichten.
Feuern im Freien und in Feuerungsanlagen
Mit dem Frühling kommen auch die Gelegenheiten, sich im Garten aktiv zu betätigen und die Grillsaison zu eröffnen.
Der Gemeinderat weist an dieser Stelle wieder auf die Bestim-mungen hinsichtlich des Verbrennens von Materialien im Freien und im Allgemeinen hin:
In der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässern des Kantons Aargau ist festgehalten, dass in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten ist.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um aktive Mithilfe bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen.
Natürlich dürfen auch keine Abfälle in Gartencheminées, Grillan-lagen und ähnlichen Feuerungsanlagen im Innern von Gebäu-den und im Freien verbrannt werden.
Trinkwasser in Ordnung
Gemäss dem kantonalen Untersuchungsbericht der periodi-schen Eigenkontrolle des Trinkwassers in Biberstein, entspre-chen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf. Proben des Quellwassers werden vor und nach der UV-Anlage entnommen. Ebenfalls wurde beim Probehahn im Reservoir Platte und bei zwei Netzstellen (Brunnen und private Leitung) eine Probe genommen.
Gerne informieren wir an dieser Stelle über einige weitere De-tails:
Versorgte Einwohner: knapp 1'600
Herkunft des Wassers: Quellwasser
Chemische Beurteilung: Gesamthärte: 28.25 °fh / Nitratgehalt: 8mg/l (Toleranzwert 40mg/l)
Biberstein wird mit gutem Trinkwasser aus eigener Quelle versorgt. Die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung sind erfüllt. Das Trinkwasser kann von ziemlich hart bis sehr hart eingestuft werden. Bitte beachten Sie die entsprechende Waschmitteldosierung.
Weitere Auskünfte sind bei der Gemeindeverwaltung Biberstein oder beim Brunnenmeister, Herr Reto Schlatter, erhältlich. Laufend aktualisierte Angaben sind auch im Internet unter www.wasserqualitaet.ch ersichtlich.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Stadtpolizei hat an der Aarauerstrasse eine Geschwindig-keitskontrolle durchgeführt. Von 433 gemessenen Fahrzeugen waren 41 (9.5 %) zu schnell unterwegs. Die höchste gemes-sene Geschwindigkeit betrug dabei satte 73 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Voranzeige Öffnungszeiten Verwaltung im Frühjahr
Im Frühling 2019 stehen einige Feiertage und Anlässe an. Die Gemeindeverwaltung wird die Schalter an folgenden Tagen ge-schlossen haben:
• Karfreitag, 19. April und Ostermontag, 22. April
• Mittwoch, 1. Mai, ganzer Tag
• Freitag, 24. Mai, Personalreise
• Auffahrt, 30. Mai und Freitag, 31. Mai
• Pfingstmontag, 10. Juni,
Die Öffnungszeiten werden zum gegebenen Zeitpunkt nochmals mit einem Inserat in der Dorfziitig bekannt gemacht.
Baubewilligungen
Bauherrschaft: Zulauf Johannes, Biberstein
Bauobjekt: Stützmauerersatz, Vorplatzerweiterung und Velo-haus, Chesletenrain
Bauherrschaft: Wüsten Ron und Cornelia, Biberstein
Bauobjekt: Gartenumgestaltung mit Pool, Chesletenrain
Bauherrschaft: Berisha Bekim und Claudia, Biberstein
Bauobjekt: Umbau "Alte Trotte" und Erweiterung Nebengebäude, Auensteinerstrasse