Im Kanton Bern können sich nun Personen mit abgelaufenem Covid-Zertifikat eine zweite Booster-Impfung holen.
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Spritzen mit Corona-Impfstoff - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern ermöglicht eine zweite Booster-Impfung für Personen ab zwölf Jahren.
  • Die erste Auffrischungsimpfung muss allerdings mindestens vier Monate zurückliegen.
  • Davon profitieren können etwa Reisende, die ihr Zertifikat erneuern lassen wollen.

Im Kanton Bern können sich nun Personen ab zwölf Jahren können sich eine zweite Booster-Impfung holen. Dies teilte kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Freitag mit. Ihre erste Auffrischungsimpfung muss mindestens vier Monaten zurückliegen.

Profitieren davon können beispielsweise Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern wollen. Die Impftermine für die zweite Booster-Impfung sind nicht über die kantonale Impf-Applikation «VacMe» buchbar.

Die Impfungen müssen direkt bei den Apotheken und weiteren Impforten vereinbart werden. Eine Liste mit allen Impforten findet sich auf der Internetseite des Kantons Bern.

Die Details des zweiten Boosters will die Direktion GSI in der kommenden Woche bekanntgeben. Sie werden derzeit erarbeitet. Auf Anfrage sagte GSI-Mediensprecher Gundekar Giebel, wegen dieses Prozesses könne er noch nicht sagen, was die zweite Auffrischungsimpfung kosten werde.

Kanton folgt dem Beschluss des Bundesrates

Mit seinem Entscheid, den zweiten Booster zuzulassen, folgt der Kanton Bern einem Beschluss des Bundesrats. Die Landesregierung gab ebenfalls am Freitag bekannt, sie gebe Impfwilligen den Zugang zu medizinisch nicht notwendigen Booster-Impfungen frei.

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Spitze mit einem Booster gegen das Coronavirus. - AFP/Archiv

Derzeit wird nur Personen mit stark geschwächtem Immunsystem eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen. Für alle anderen reiche aktuell eine einzige Booster-Impfung nach der Grundimmunisierung aus.

Für Personen mit schwerem Immundefizit ist deshalb die zweite Booster-Impfung gratis, während alle anderen dafür bezahlen müssen. Auch wer beispielsweise eine Gelbfieberimpfung benötige, bezahle selbst, argumentierte der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung.

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