Zürcher Gemeinderat will Registrierung von Business-Apartments

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Bern,

Der Zürcher Gemeinderat will die Registrierungspflicht für Business-Apartments einführen. Der Stadtrat versuchte vergebens auf die fehlende Gesetzesgrundlage hinzuweisen.

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Der Zürcher Gemeinderat bei einer Tagung. (Archivbild) - keystone

In einer dringlichen Motion wollten SP-, Grüne- und AL eine Registrierungspflicht für Business-Appartements einführen. Damit hätte die Stadt Zürich Kenntnis über die Adresse der Vermieter und könnte bei Bedarf regulierend eingreifen. Zum Beispiel bei Wohnungsknappheit.

Eingereicht wurde die Motion im Dezember 2019. Am Mittwochabend empfahl die Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne), den Vorstoss abzulehnen. Erstens unterstehe die kommerzielle Aufnahme von Gästen der in der Bundesverfassung gewährleisteten Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit. Und zweitens sei das kantonale Gastgewerbegesetz bereits abschliessend geregelt. Die Gemeinden, und damit die Stadt Zürich, besässen nur eine Vollzugskompetenz.

Rykart erhielt Unterstützung von der SVP. Bei den Wohnungen handle es sich um eher kleinere Wohnungen, die von jüngeren Touristen oder Geschäftsleuten gemietet würden. Die Wirtschaftsfreiheit würde mit einer Registrierungspflicht verletzt werden.

Die Grünliberalen erklärten im Rat, dass sie die Motion eigentlich «sympathisch» fänden. Die fehlende Rechtsgrundlage hindere sie aber an der Unterstützung.

Die SP hingegen blieb bei ihrer Unterstützung. Zürich wäre mit einer Registrierungspflicht für Weitervermietungen nicht alleine. In anderen europäischen Städten habe sich die Registrierung als Erfolg erwiesen.

Die Grünen kritisierten den Stadtrat. Dieser habe sich darauf konzentriert, die Unzulänglichkeit einer Registrierungspflicht in der Stadt Zürich aufzuzeigen. Notfalls müsste ein Gericht dem Stadtrat aufzeigen, dass die Motion gesetzeskonform sei.

Da die linke Ratsseite geschlossen für die Motion stimmte, wurde sie schliesslich angenommen.

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