Wohlen BE: Gemeinde gibt Datenschutz-Aufsicht an den Kanton ab
Der Gemeinderat hat das Datenschutzreglement revidiert, verlangt ein Verkehrsgutachten für Tempo 30 in Murzelen und bewilligt 30'000 Franken für die Brücke.

Am 1. September 2026 trat das revidierte Datenschutzgesetz (KDSG) des Kantons Bern in Kraft. Die grösste Neuerung betrifft den Wegfall der Aufsichtsstelle bei der Gemeinde Wohlen. Die Aufsichtsaufgaben fallen mit dem neuen KDSG in die Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB).
Der Gemeinderat hat das Datenschutzreglement entsprechend angepasst und das revidierte Datenschutzreglement auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.
Gesuch um Verkehrsgutachten für eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in Murzelen
Im August 2025 gelangten Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Schreiben an die Einwohnergemeinde, dass seit Entfernung des Fussgängerstreifens beim Restaurant Sternen durch den Kanton (aus Sicherheitsgründen) keine sichere Strassenquerung der Kantonsstrasse mehr möglich ist. Damit die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, ist aus Sicht des Gemeinderats nur die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zielführend. Die Gemeinde wird das Tiefbauamt des Kantons Bern ersuchen, mittels Verkehrsgutachten zu klären, ob es sinnvoll ist, auf der Murzelenstrasse die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu senken.
Tuftgrabenbrücke; Zusatzkredit für Sofortmassnahmen
Die Tuftgrabenbrücke verbindet den Prägel mit dem Steinisweg. Diese Verbindung ist eine kantonale Veloroute, ein Wanderweg und ebenfalls ein Teil der Route 890 (Grünes Band). Die Holzbrücke über den Mühlibach bei Wohlen wurde 1990 als sogenannte Sprengwerkbrücke mit offenem Bohlenbelag als Fussgänger- und Velofahrerbrücke errichtet.
Die Brücke wurde regelmässig durch eine Holzbaufirma kontrolliert und gemeinsam mit der Gemeinde Wohlen instandgehalten. Anfang Jahr wurde die 36-jährige Brücke durch einen Ingenieur beurteilt. Bei der Beurteilung wurde festgestellt, dass eine der Pylonen stark beschädigt ist.
Damit die Sicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, mussten innerhalb von zwei bis drei Wochen Sofortmassnahmen vorgenommen werden. Ansonsten hätte die Brücke gesperrt werden müssen. Mit den bereits ausgeführten und den weiteren Sofortmassnahmen werden die vier Pylonen mittels Holzbalken verstärkt.
Weiter müssen diese tragenden Teile mittels Dichtbahn vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Mit diesen Massnahmen kann die Lebensdauer der Brücke um 2 bis 3 Jahre verlängert werden, damit genügend Zeit bleibt um einen Ersatz oder eine komplette Sanierung zu planen. Für die Sofortmassnahmen an der Tuftbachbrücke hat der Gemeinderat den gebundene Zusatzkredit von CHF 30‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt.






