Stadt Zürich bezahlt ihre Angestellten fürs Umkleiden
Erwerbstätige in der Stadt Zürich, die sich vor der Arbeit Umziehen müssen, werden ab Juli 2021 für diesen Mehraufwand zusätzlich bezahlt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt Zürich möchte die Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende verbessern.
- So werden Erwerbstätige, die sich am Arbeitsort umziehen müssen, künftig dafür bezahlt.
- Entweder erhalten Angestellte eine Zeitgutschrift oder eine Geldpauschale von 720 Franken.
Die Stadt Zürich bezahlt ihren Angestellten neu die Zeit für das Umkleiden. Damit verbessern sich die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden, die sich für die Ausübung ihres Berufs am Arbeitsort zwingend umziehen müssen.
Der Stadtrat hat entschieden, dass die Umkleidezeit künftig als Arbeitszeit angerechnet wird, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Umkleidezeit wird entweder mit einer Zeitgutschrift oder einer Geldpauschale von 720 Franken jährlich abgegolten.
Umkleidezeit war im Lohn inbegriffen
Von der neuen Regelung profitierten insbesondere Mitarbeitende im Gesundheitswesen. Dort habe branchenüblich die Umkleidezeit bis vor kurzem als im Lohn inbegriffen gegolten, schrieb der Stadtrat. Aus Gründen der Gleichbehandlung gelte die neue Regelung nun aber für alle städtischen Mitarbeitenden, die sich am Arbeitsort umziehen müssen.

Voll umgesetzt wird die Entgeltung der Umkleidezeit per 1. Juli 2021 mit einer Änderung des Personalrechts. Für die erste Jahreshälfte wird dann rückwirkend eine Umkleidepauschale ausbezahlt.