Stadt Bern kann Richtplan Fussverkehr in Kraft setzen
Die Stadt Bern kann ihren neuen Richtplan Fussverkehr in Kraft setzen. Die dazu nötige Prüfung durch den Kanton ist erfolgt. Der neue Richtplan will für zu Fuss Gehende ein lückenloses und sicheres Fusswegnetz sicherstellen.

Der bisherige Richtplan stammte aus dem Jahr 1999. Die neue Planungsgrundlage geht unter anderem stärker auf die Bedürfnisse von Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen ein, wie aus einer Mitteilung der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün vom Donnerstag hervorgeht.
Über hundert konkrete Massnahmen sind im neuen Richtplan aufgeführt. Mit ihnen sollen Lücken im Wegnetz geschlossen und dessen Qualität gesteigert werden. Ausserdem soll die Sicherheit auf den Fusswegen erhöht werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Nebeneinander von Fussgängern und Velofahrenden. Im Richtplan ist als Ziel festgehalten, dass Fuss- und Veloverkehr grundsätzlich baulich zu trennen sind. Der neue Richtplan tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.