Maskentragpflicht in den Berner Regionalgefängnissen
In den Berner Regionalgefängnissen herrscht künftig eine Maskentragpflicht. Alle Häftlinge, Mitarbeitende und Besucher müssen ab sofort eine Schutzmaske tragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Alle Häftlinge in Berner Regionalgefängnissen müssen ab sofort eine Maske tragen.
- Die Maskenpflicht gilt zudem auch für Mitarbeitende und Besucher.
- Damit soll das Risiko einer Corona-Ansteckung minimiert werden.
Die Berner Regionalgefängnisse führen eine Maskentragpflicht ein. Ab sofort müssen alle Häftlinge, Mitarbeitende und Besucher eine Schutzmaske tragen. Das teilte die kantonale Sicherheitsdirektion am Dienstag mit.
Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden. «Bis jetzt ist es uns gelungen, das Virus von den Regionalgefängnissen fernzuhalten», erklärte Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP). «Mit dieser Massnahme können wir das Ansteckungsrisiko weiterhin möglichst tief halten.»
Im Kanton Bern gibt es fünf Regionalgefängnisse in Bern, Biel, Burgdorf, Thun und Moutier. Von der Massnahme betroffen sind rund 400 eingewiesene Personen, 250 Mitarbeitende sowie die Besucherinnen und Besucher.