Der Kanton Bern verzichtet bei 2G in Lokalen auf eine Maskenpflicht. Dies hat der Regierungsrat heute entschieden.
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Eine Frau sitzt mit einer Maske in einem Restaurant. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei 2G in Lokalen muss in Bern keine Maske getragen werden.
  • Dies hat der Regierungsrat heute bekannt gegeben.
  • Andere Kantone weichen davon ab und verbinden 2G und Maskenpflicht.

Im Kanton Bern muss in Lokalen mit 2G-Regel keine Maske getragen werden. Das hat der Regierungsrat entschieden, wie er am Mittwoch mitteilte.

Er hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Vor dem Hintergrund der letzte Woche beschlossenen Bundesmassnahmen verzichtete er weitgehend auf kantonale Regelungen und folgt beispielsweise bei der 2G-Pflicht dem neuen Bundesrecht.

Andere Kantone weichen bekanntlich davon ab und verbinden 2G mit einer Maskentragpflicht. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind, nicht aber Getestete.

Änderungen ab Donnerstag

Weiterhin bestehen bleibt im Kanton Bern die Zertifikatspflicht für Besucher von Spitälern und Heimen. Die Maskentragpflicht für Spitex-Mitarbeitende wurde zwar im kantonalen Recht aufgehoben, sie gilt gestützt auf Bundesrecht aber nach wie vor.

Im weiteren hat der Regierungsrat die Regeln im Justizvollzug angepasst, um den verschärften Bundesregelungen Rechnung zu tragen. Dies betrifft unter anderem die Zertifikatspflicht für Besucher sowie die Testung bei der Rückkehr aus dem Urlaub oder Ausgang.

Die Änderungen treten am Donnerstag (9. Dezember) in Kraft. Sie sind - wie die neuen Massnahmen des Bundes - bis 24. Januar 2022 befristet.

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