Kanton Bern will Regeln für Entschädigung bei Wolfsrissen ändern

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern plant eine neue Regelung der Entschädigung von Nutztieren. Halter von ungeschützten Tieren sollen bei Wolfsrissen nicht mehr entschädigt werden - es sei denn, es gehe um Risse in den Bergzonen III und IV sowie im Sömmerungsgebiet.

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Die Abschussbewilligung läuft bis 31. Januar 2026. (Archivbild) - dpa

Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung des kantonalen Jagdrechts befindet sich seit Montag in Konsultation, wie das Amt für Landwirtschaft und Natur mitteilte. Mit der Revision soll auch die Motion zur Abschaffung der Baujagd umgesetzt werden, die der Grosse Rat im September 2021 überwiesen hat.

Bei der Baujagd wird ein Hund in den Bau eines Fuchses oder eines Dachses geschickt, um die Bewohner ins Freie zu treiben. Vor dem Bau warten Jäger und Jägerinnen, um die Tiere zu erlegen. Die Baujagd gilt als grausam: Immer wieder kommt es zu Verletzungen von Hunden und Wildtieren.

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