Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat am Mittwoch die Verantwortlichen eines faulen Kunst-Deals wegen Betrugs verurteilt
Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat am Mittwoch die Verantwortlichen eines faulen Kunst-Deals wegen Betrugs verurteilt. Die beiden hatten zahlreiche Investoren mit zwei angeblichen Meisterwerken der Malerei abgezockt Der eigentliche Kopf des Duos, ein Barbetreiber aus dem Züricher Langstrassenquartier, erhielt vom erstinstanzlichen Gericht eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten aufgebrummt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Vor Gericht stand ein auf den ersten Blick ein ungleiches Duo: ein markiger Barbetreiber aus dem Zürcher Langstrassenviertel und ein ebenso eloquenter wie eleganter Berner Geschäftsmann.

Ein Millionengeschäft

Ihnen gemeinsam war, dass sie knapp bei Kasse waren und bei Investoren Geld auftrieben für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden, sensationellen Kunstkauf. Die Bilder würden sich für das x-fache des Kaufpreises verkaufen lassen - ein Dutzende Millionen schweres Geschäft. Den Geldgebern würde ein satter Gewinn winken. Aus immer neuen Gründen wurde der Kauf der beiden Bilder aber stets hinausgeschoben. Statt Geld zu erhalten, sahen sich die Geldgeber mit immer neuen Forderungen konfrontiert. Das Geld floss derweil auch nicht in den Bilderkauf, sondern in die Bar im Zürcher «Chreis Cheib», nach Brasilien zur damaligen Freundin des Barbetreibers und in andere Kanäle. Während der Geschäftsmann vor allem potenzielle Investoren anging, kümmerte sich der Barbetreiber dann um die Zahlungen. Quittungen wurden nie ausgestellt. Vor Gericht beteuerte der Barbetreiber, ein klammer Zürcher Kunstliebhaber habe ihm die beiden Bilder überlassen, er sehe sich als rechtmässigen Besitzer der beiden Bilder von Tizian und Rembrandt. Die beiden Bilder habe er für echt gehalten.

Nicht echt

Die angeblichen Meisterwerke entpuppten sich jedoch als nicht sonderlich werthaltig. Der vermeintlich echte Rembrandt war wertlos, der ebenso vermeintlich echte Tizian kaum vom Meister selber gemalt, sondern bestenfalls in dessen Werkstatt von einem Gehilfen angefertigt. Ein echter Gegenwert für die erhaltenen Gelder in Millionenhöhe waren die Bilder auf jeden Fall nicht. Der Barbetreiber und der Geschäftsmann sahen sich vor Gericht denn auch eher als Opfer denn als Täter. Der einschlägig vorbestrafte Berner Geschäftsmann wies jegliche Schuld von sich. Er habe auch Geld in den Kunst-Deal investiert und sei, wie viele andere auch, geprellt worden. Der Barbetreiber habe alle hinters Licht geführt. Dieser wiederum liess durchblicken, dass der Geschäftsmann in eigenem Namen mit den Geldgebern verhandelte. Er wisse nicht, ob der Geschäftsmann dabei Geld für sich abgezweigt habe.

«Menscheneinwickler»

Das Wirtschaftsstrafgericht hatte indessen ein dezidierte Meinung wer Opfer und wer Täter ist. Die beiden seien begabte Geschichtenerzähler und der Barbetreiber ein eigentlicher «Menscheneinwickler». Dem Geschäftsmann attestierte die Vorsitzende des Wirtschaftsstrafgerichts Barbara Lips eine manipulative Persönlichkeit. Ihr Fall belege den Wunsch der beiden, Wirklichkeit zu schaffen. Doch die Geschichten und die Realität klafften sehr weit auseinander, sagte Lips. Der Fall zeige, was passiere, wenn man auf begabte Geschichtenerzähler hereinfalle.

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