Gemeinderat Bern ruft zu brieflicher Stimmabgabe auf

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Die geltenden Corona-Massnahmen erschweren die Stimmabgabe im Stimmlokal sowie das Auszählen der Stimmen am Abstimmungswochenende vom 6. und 7. März.

Gemeinderat ruft zu brieflicher Stimmabgabe auf. - Gemeinde Stadt Bern

Im Hinblick auf die Volksabstimmungen vom 7. März 2021 ruft die Stadtregierung die Stimmberechtigten erneut dazu auf, wenn möglich brieflich abzustimmen und nicht persönlich in die Stimmlokale zu gehen. Grund für den Appell sind die weiterhin geltenden Abstands- und Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese erschweren sowohl das Auszählen der Stimmen als auch die Stimmabgabe in den Urnenlokalen. Letztere bleiben zwar geöffnet, es gelten aber Maskenpflicht und weitere Schutzmassnahmen; zudem ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Mit seinem Aufruf will der Gemeinderat vermeiden, dass sich zu grosse Menschenansammlungen vor oder in den Urnenlokalen bilden. Je mehr Stimmberechtigte brieflich abstimmen, desto geringer ist das Risiko, im Urnenlokal angesteckt zu werden.

Auszählen unter besonderen Bedingungen

Wie bereits bei den letzten beiden Urnengängen findet die Auszählung wieder unter ausserordentlichen Bedingungen statt. Konkret müssen die Abläufe grossräumiger organisiert werden, um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Die Bearbeitung der brieflichen Stimmabgaben wird deshalb am Samstag in der Festhalle BERNEXPO durchgeführt, wo die Sitzplatzeinteilung für die Sitzungen des Stadtrats und des Grossen Rats übernommen wird und die Einhaltung der Abstandsvorschriften gewährleistet ist. Auch beim Auszählen gelten eine umfassende Maskenpflicht sowie weitere Schutzmassnahmen.

Bereits beim den letzten Urnengängen hatte der Gemeinderat zur brieflichen Stimmabgabe aufgerufen. Bei einer vergleichsweise hohen Stimmbeteiligung gingen bei den Gemeindewahlen und Abstimmungen im November knapp 93 Prozent der abgegebenen Stimmen brieflich ein. Dieser Anteil liegt deutlich höher als bei Urnengängen vor der Corona-Pandemie, wo sich der Wert jeweils um 85 Prozent bewegte.

Abstimmen per Post oder Abstimmungsbriefkasten

Alle wichtigen Informationen zur brieflichen Stimmabgabe sind auf der Webseite der Stadt Bern abrufbar und werden mit den Abstimmungsunterlagen verschickt. Der Versand der Unterlagen erfolgt in diesen Tagen.

Das Stimmkuvert kann entweder frankiert der Post übergeben oder portofrei in einen der drei speziell bezeichneten Briefkästen der Stadt Bern eingeworfen werden. Diese befinden sich an den folgenden Standorten:

- Untere Altstadt: Erlacherhof, Junkerngasse 47

- Obere Altstadt: Fundbüro Bern, Theatergässchen 2

- Bümpliz: Bienzgut, Bernstrasse 77

Die städtischen Briefkästen werden am Samstag vor dem Urnengang um 12.00 Uhr letztmals geleert. Postsendungen müssen bis spätestens am Dienstag (B-Post) bzw. am Donnerstag (A-Post) vor dem Wahlsonntag verschickt werden.

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